Burkini-Verbot in Frankreich gekippt

 

Das Burkini-Verbot in einigen Kommunen Südfrankreichs ist vom Obersten Verwaltungsgericht Frankreichs gekippt worden mit der Begründung, dass ein Verbot nur dann gerechtfertigt wäre, wenn es eine allgemeine Gefahr für die Gesellschaft gäbe. Da ist aber zu fragen, wieso denn die Burka, die seit 2011 verboten ist, eine solche Gefahr darstellt.

Zu fragen ist auch, ob denn nicht Kinderehen, Vielweiberei oder sogar Steinigungen erlaubt sein müssten, weil dadurch ja keine direkte Gefahr für die Gesellschaft entsteht.

 

Ein anderes Urteil mit anderer Begründung wäre also vorstellbar gewesen:

Man fordert mit Recht „Null-Toleranz“ gegen Kleinkriminalität, um größere Verbrechen zu unterbinden. Genauso könnte man „Null-Toleranz“ gegen kleinste kulturfremde und mittelalterliche Ansprüche des Islam fordern, um ein friedliches Zusammenleben zivilisierter Menschen zu garantieren, und um immer weitergehenden Forderungen entgegenzutreten.

Teile mit Freu(n)de: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Twitter
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • XING
  • LinkedIn
  • Live-MSN
  • MySpace
  • Webnews
  • Ask
  • email
  • Print
Dieser Beitrag wurde unter Islam, Politik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar