Das Grundgesetz garantiert: Religionsfreiheit – mit Einschränkungen.
Religion muss die Grundsätze der Rechtsgemeinschaft anerkennen
und darf auch keinesfalls die Rechtsgemeinschaft selbst in Frage stellen.
Daher muss z. B. der #Islam folgende Fragen beantworten:
Wie steht der Islam zur #Gleichberechtigung der Frau ?
Wie geht der ISLAM mit Menschen um,
die nicht seiner Glaubensrichtung angehören ?
Hält der ISLAM sich für legitimiert, an die Gestaltung des Staates
oder seiner Traditionen bestimmte, theologisch motivierte Ansprüche zu stellen ?
Diese Fragen müssten alle diejenigen beantworten können,
die für den ISLAM ohne weiteres „Religionsfreiheit“ einfordern.
. Euer Dieter
. – Die Politik-Rakete –
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